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Die PrüfungDie Prüfungen zum Erwerb des Befähigungsnachweises sind in § 4 des BKrFQG und in § 1-3 der BKrFQV geregelt. Sie können spätestens ab Herbst 2008 vor der örtlichen Industrie- und Handelskammer erbracht werden (Wohnortprinzip).
Prüfungsnachweis
Bewertung der Prüfung
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